BVfK-Wochenendticker 11. November 2017  

kompetent - kritisch - konstruktiv

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Preisbewertungen: So viel Unmut hat es in fast zwei Jahrzehnten BVfK nur selten gegeben.

 

Dennoch: Wir können weder richten, noch exekutieren.

 

Die Antworten: Kritischer Dialog + rechtliche Prüfung  + Unabhängikeitserklärung + BVfK-DIGITAL

 

Warnmeldung vor Nettoverkauf an LHD Car in England:

USt-IdNr ungültig

 

Millionenstrafe für BMW in der Schweiz -

einer der größten Erfolge für den freien Autohandel!

 

Freikarten und Veranstaltungshinweis

Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017

 

Buchvorstellung: C.F. Mirbach. Vorfahrt für Oldtimer - eine Auto-Biografie.

 

Easy Car Pay wird zu sicherbezahlen.de

 

Hyundai-Meeting Ende November in Bonn

 

Jahreshauptversammlung der GERMANCARS AG -

Aktionäre sehen Potentiale in der Entwicklung digitaler Techniken

 

BVfK-Digital: Entwicklung der BVfK-Ankaufplattform geht in die letzte Runde

 

Neues aus der Rechtsabteilung: 

Preisbewertungssysteme der Internet-Autobörsen

Eine Bewertung in jurisitscher Hinsicht

 

Einladung und Informationen zur BVfK-Mitgliederversammlung am 25.11.2017

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

so viel Unmut, wie über die Preisbewertungssysteme hat es in fast zwei Jahrzehnten BVfK nur selten gegeben - und wenn, dann hing es oft mit den Kfz-Internetbörsen zusammen: Die E-Mail-Postfächer quellen über und das Telefon steht nicht still, denn die Wut der Händler  ist groß. Die einen wollen einen Protestmarsch organisieren - am besten mit Fernsehen und Bildzeitung. Die anderen fordern juristische Konsequenzen. Am besten die ganze Bande verhaften!

Die Erwartungen an den BVfK sind groß - vielleicht zu groß?

Nunja - wir können weder richten, noch exekutieren. Allerdings sind dies die wenigen legalen Gewalten, die uns das Grundgesetz nicht zugesteht. 

Es geht also ne ganze Menge, nur leider nicht auf Knopfdruck. Bestes Beispiel sind die Mühlen der Justiz, die bekanntlich langsam mahlen. Das soll keine Rechtfertigung dafür sein, dass der BVfK seine Kernkompetenz nicht auch an dieser Stelle einsetzt.  Den Beweis finden Sie im heutigen Beitrag der BVfK-Rechtsabteilung zu den juristischen Fragen rund um die Preisbewertungssysteme.

Eigentlich könnte man darauf schon eine Unterlassungsklage gegen mobile.de aufbauen. Der Weg wäre nicht mehr weit. Der Weg zum rechtkräftigen Urteil jedoch umso weiter und davon profitiert die Strategie aller schnelllebigen Internet-Unternehmen: Man weiß nicht, ob man nach ca. 5 Prozessjahren durch alle Instanzen zwar gesiegt hat, man jedoch den Gegner unterwegs und damit auch die Realisierung der finanziellen Forderungen verloren hat.

Das sind die Fakten und die mahnen zur Besonnenheit und zur Suche nach den Möglichkeiten, Bestmögliches herauszuholen.

Daher setzt der BVfK-Vorstand wie gewohnt zunächst auf Dialog - und zwar in alle Richtungen. Darüber berichtete auch jüngst die Automobilwoche:

>>> AUTOMOBILWOCHE: BVfK fordert transparente Kriterien 

Bestmögliches heißt auch und besonders "Unabhängigkeitserklärung" und die hat der BVfK vor mehr, als einem Jahr in fundierter Erkenntnis der sich aus den Geschäftspraktiken internationaler Konzerne ergbender Realitäten ins Leben gerufen. Das ist die wirklich nachhaltige Antwort auf diese sich immer weiter verschärfende Situation.

Was ein engagiertes und kompetentes IT-Team beim BVfK dazu alles entwickelt und mitzuteilen hat, finden Sie im Newsletter-Archiv und in Kürze auch als erstes fertiges Produkt bei BVfK-DIGITAL.

Das ist der Weg - nicht der einzige, aber der nach meiner festen Überzeugung der erfolgversprechende!

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

p.s.: Die große BVfK-Jahresumfrage hat keine grundsätzliche Ablehnung von Händler- oder Preisbewertungssystemen ergeben. Die Forderung an die Börsen heißt allerdings: Macht es richtig oder garnicht. Die Ergebnisse der Jahresumfrage werden in der in Kürze erscheinenden MOTION veröffentlicht.

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Warnmeldung vor Nettoverkauf an LHD Car in England

USt-IdNr ungültig

Ein BVfK-Mitglied berichtet von einer Nettowarenlieferung  an YOUR LEFT HAND DRIVE CAR LTD*. Zunächst schien alles in Ordnung, denn auch die USt-IdNr wurde vom BZSt bestätigt.

Eine Anfrage des deutschen Finanzamts bei den englischen Kollegen hat dann allerdings ergeben, dass die USt-IdNr des englischen Händlers rückwirkend für ungültig erklärt worden ist.

Wenngleich dies  grundsätzlich für den Lieferanten nicht zu Problemen führen dürfte, da hier nun der so genannte Vertrauensschutz-Paragraf 6a Abs.4 des Umsatzsteuergesetzes greift, wird nun das Finanzamt vermutlich nach Gründen suchen, die Steuerbefreiung zu versagen. Diese Gefahr besteht dann, wenn die vielfach diskutierte „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns“ Defizite zeigt.  Was man darunter versteht und wie man dieser Sorgfalt entsprechen kann, erfahren BVfK-Mitglieder  in der  Broschüre zur Checkliste für EU-Lieferungen, die über diesen Link >>>  Broschüre zur Checkliste für EU-Lieferungen bestellen  angefordert werden kann.

* Auszug aus dem Impressum der Seite http://www.lhd-car.com/ : YOUR LEFT HAND DRIVE CAR LTD Used Left Hand Drive Cars dealer KENT : CT19 4RH FOLKESTONE - EAST MIDLANDS : NG21 OHJ MANSFIELD Tel :+44 (0) 1623 675328 VAT GB162887963 -http://wwww.lhd-car.com Email : contact@lhd-car.com

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Millionenstrafe für BMW in der Schweiz -

einer der größten Erfolge für den freien Autohandel!

„Das Schweizer Bundesgericht hat BMW wegen Wettbewerbsbeeinträchtigungen verurteilt“ berichtet autohaus-online. Der deutsche Autobauer habe EU-Händlern jahrelang untersagt, Neuwagen in die Schweiz zu verkaufen.

Ein Ergebnis, an dem auch die Schweizer Verbandskollegen mitgewirkt haben. Der BVfK gratuliert dem Verband freier Autohandel Schweiz, VFAS (www.vfas.ch) und seinem Präsidenten Roger Kunz zu diesem Erfolg, der wohl als einer der größten im freien Autohandel einzustufen sein dürfte.

Die Tatsache, dass dieser Fall seinen Anfang vor mehr als sieben Jahren hatte,  als die Wettbewerbskommission im Jahr 2010 eine Untersuchung eröffnete, beweist, dass Erwartungen an schnelle Lösungen von Problemen mittels rechtlicher Instrumente eher unrealistisch sind. Die Probleme des freien Autohandels mit großen Konzernen erfordern langfristige, umfangreiche  und kluge Strategien i.V.mit Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt an der richtigen Stelle - vom Dialog bis zum Rechtsstreit.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> Millionenstrafe für BMW - autohaus.de

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Buchvorstellung: C.F. Mirbach. Vorfahrt für Oldtimer - eine Auto-Biografie.

Claus Mirbach ist einer der Ersten, die in Europa mit dem Handel von Oldtimern begannen. Sein 1958 in Hamburg eröffnetes Geschäft entwickelte sich bald zur bekannten Adresse. Aber Mirbachs zweites großes Talent ist das Erzählen. In seinem Berufsleben hat er einiges erlebt: ein Roadtrip durch das Frankreich der 1960er-Jahre, skurrile Kunden und extravagante Fahrzeuge, eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Sylter Dünen, Geschäfte mit saudischen Prinzen und japanischen Geschäftsleuten und halsbrecherische Touren durch die ehemalige Sowjetunion. Seine Erinnerungen lesen sich aufregend, sympathisch und immer wieder zum Schreien komisch. Man muss kein Autonarr sein, um Gefallen an seinen Geschichten zu finden, aber wer Oldtimer liebt, kommt um dieses Buch nicht herum.

„Dieses Buch erzählt Geschichten, die ich seit 1957 selbst erlebt habe. Damals begann ich mit Automobilen zu handeln. Skurril, überraschend, aber immer mit einem Augenzwinkern, so habe ich es empfunden“ so Mirbach über sein Buch, welches nun, persönlich mit Widmung dem BVfK-Vorstand überreicht, die Bibliothek der BVfK-Geschäftsstelle bereichert.

Das Buch kann zum Sonderpreis von 14.90 € im www.BVfK-Shop.de bezogen werden.

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Veranstaltungshinweis und Freikarten: Präsentation der Oldtimer-Vertragsformulare auf der Retro Classics

Freitag, 24.11.2017 11:00 Uhr Retro Classics Cologne

BVfK und DEUVET präsentieren die gemeinsam entwickelten Spezial-Vertragsformulare für den rechtssicheren Oldtimer-An- und Verkauf. Gemeinsam mit Oldtimerexperten und spezialisierten Fachjuristen wurden individuelle Ausfertigungen für den Verbrauchkauf, den Unternehmerkauf und das Vermittlungsgeschäft entwickelt. Die Präsentation findet im Rahmen einer Podiumsdiskussion statt.

Teilnehmer: Dr. Götz Knoop, Spezialanwalt für Oldtimerrecht und DEUVET-Vizepräsident; Ansgar Klein, BVfK-Vorstand; Dipl. Ing Klaus Kukuk, Oldtimersachverständiger; Christian Plagemann, Geschäftsführer Classic Trader; Wolfgang Schreier, BVfK-Oldtimerbeauftragter mit 50 Jahren Oldtimerfachwissen u.v.a.m.

Ort: Gemeinschaftsstand des BVfK Halle 5.2 Stand A 60 www.bvfk.de  / www.deuvet.de

Für BVfK-Mitglieder sind 50 Freikarten reserviert. Interessenten bitte melden:

   w.vasen@bvfk.de

(Windhundprinzip = Wer zuerst kommt, mahlt zuerst)   

http://www.retro-classics-cologne.de/

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE - BVfK-Gemeinschaftsstand ausgebucht!

Der BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017 ist ausgebucht. Das BVfK-Oldtimer-Team dankt bereits heute allen für´s Mitwirken und Engagement!

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Easy Car Pay wird zu sicherbezahlen.de

Der auf den Autokauf und -verkauf spezialisierte Bezahldienst Easy Car Pay ist gewachsen und erweitert das Produktportfolio unter dem neuen Namen sicherbezahlen’.

Nach erfolgreicher Etablierung im Fahrzeugmarkt kann ab sofort jedes hochpreisige Produkt über 100€ sicher bezahlt werden. Denn die oft unsichere Zahlung bei Geschäften, die ‘zug-um-zug’ gehandelt werden, ist auch auf vielen anderen Märkten ein großes Problem, wie beispielsweise beim Handel von Booten, Schmuck, Maschinen, Pferden, Elektronik und allem, was für einen wichtig und teuer ist.

Das Prinzip bleibt gleich: Der Käufer hinterlegt den Kaufpreis auf dem Treuhandkonto von sicherbezahlen. Bei Übergabe gibt er den Kaufpreis per Handy oder PC unwiderruflich an den Verkäufer frei. Die Übergabe kann direkt stattfinden, da der Verkäufer die Zahlungsbestätigung direkt in Echtzeit erhält. Jeder Betrug rund um die Bezahlung wird für beide Seiten ausgeschlossen.

Die geringen Gebühren erweitern sich lediglich um 10€ bei einem Kaufpreis bis 1.000€. (Bis 10.000€ = 30€, bis 40.000€ = 50€, bis 500.000 = 100€)

Das Prinzip ist einfach:

  1. Transaktionsangebot erstellen & versenden

Sie senden ein Transaktionsangebot an Ihren Geschäftspartner über Ihren sicherbezahlen-Account.

2.  Käufer hinterlegt den Kaufpreis

Der Käufer hinterlegt den Kaufpreis sicher in seinem sicherbezahlen-Account. Beide Seiten werden über den Zahlungseingang in Echtzeit informiert.

3.  Sichere Zahlung bei Übergabe

Bei der Fahrzeugübergabe gibt der Käufer den Kaufpreis sicher via mTAN frei. Die Zahlung wird unwiderruflich auf das Konto des Verkäufers angewiesen. Sie erhalten in Echtzeit eine Zahlungsbestätigung und die Übergabe kann erfolgen. BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen.

Rückfragen an w.vasen@bvfk.de / www.sicherbezahlen.de

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Hyundai-Meeting Ende November in Bonn

Der BVfK organisiert für alle von Hyundai-Problemen betroffenen Händler noch in diesem Monat ein Meeting in Bonn, um die aktuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. 

Die Themen sind u.a.

- Verhalten im CCP- / Garantiefall.

-  Kaufbegleitende BVfK-Kundeninformation zum Verhalten im Garantiefall und insbesondere dem Angebot des Freien Händlers, den Kunden bei der Garantieinanspruchnahme zu unterstützen.

- Muss der freie Händler haften, wenn der Hersteller die Garantie verweigert?

- Alternative Garantielösungen.

 - Verjährungssituation, wenn Hyundai die Garantie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verweigert?

 - Garantie bei Tageszulassungen, die von einem Vertragshändler an einen freien Händler verkauft werden.

-  Maßnahmen gegen Äußerungen von Hyundai und seinen Vertragshändlern, dass Hyundai-Neuwagen von Freien Händlern generell über keine Herstellergarantie mehr verfügen würden.

- Stand der Dinge zum Dialog und den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Hyundai.

Alle Teilnehmer des Meetings erhalten im Vorfeld umfangreiche Informationen.

Interessenten zur Terminabstimmung bitte melden: vorstand@bvfk.de

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Jahreshauptversammlung der GERMANCARS AG -

Aktionäre sehen Potentiale in der Entwicklung digitaler Techniken

Am 30. November 2017 fand die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre der Germancars AG in Bonn statt.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten über die Situation im Freien Neuwagenhandel, aktuelle Entwicklung der Hyundai-Affäre und Potentiale in der Entwicklung digitaler Techniken wie auch im Oldtimerhandel. 

Der Vorstand legt den Jahresabschluss 2016 vor,  erläutert diesen und berichtet über das Geschäftsjahr 2016.

Mit 100%  des anwesenden Aktienkapitals wurden Vorstand und Aufsichtsrat der GERMANCARS AG für das Geschäftsjahr 2016 wie gewohnt entlastet.

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Bild rechts: Marcel Manthey - Koordination BVfK-Digital

BVfK-Digital: Entwicklung der BVfK-Ankaufplattform geht in die letzte Runde 

Es hat sich wieder einiges getan in den letzten Wochen und nun stehen auch die Schnittstellenpartner für die Marktdaten der Fahrzeuge fest. Ab nächster Woche werden wir dann verstärkt mit der Integration der API beginnen und noch einige Prozesse feintunen und die Bedienerfreundlichkeit im Händlerbereich verbessern, so dass es mit einem Launch der Beta-Version gegen Anfang Februar gar nicht so schlecht aussieht. Der BVfK-Ankaufsvertrag ist bereits vollständig integriert und kann vorausgefüllt per Knopfdruck ausgedruckt oder als PDF erstellt werden. Die Prozesse der Dispatch-Funktion (Einplanungsassistent), mit der Sie einen BVfK-Kollegen im PLZ-Gebiet des privaten Verkäufers zur Fahrzeugbegutachtung beauftragen können, laufen reibungslos und sind bereit für den Live-Einsatz.

Auch Danke noch einmal an alle für das Feedback nach dem Händlerabend in Bad Homburg, auch von diesen Vorschlägen wurde so manches in die Entwicklung übernommen, was das System noch komfortabler und verständlicher macht. Auch wenn wir mit dem Start der Beta-Phase noch lange nicht am Ende der Entwicklung stehen sind wir schon ein wenig stolz auf das bisher Erreichte und freuen uns auch künftig über jede Kritik und Vorschläge zur Optimierung. 

Für Gespräche stehe ich natürlich immer gern bereit, vielleicht trifft man sich ja auf der Retro Classics in Köln oder nach der Mitgliederversammlung am 25. Novemer im Clostermannshof. Schreiben Sie mir einfach eine kurze Mail an m.manthey@bvfk.de 

Ein entspanntes Wochenende und weiterhin gute Geschäfte

Ihr Marcel Manthey

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Preisbewertungssysteme der Internet-Autobörsen

Eine Betrachtung der BVfK-Rechtsabteilung in juristischer Hinsicht

„Die Autosuchenden verlangen nach solchen Informationen“ lautet die Rechtfertigung der Kfz-Internetbörsen zur Einführung Ihrer Preisbewertungssysteme. Die Händler sind davon, bzw. von der Umsetzung überhaupt nicht begeistert: „90% der Bewertungen sind unzutreffend“ schallt es von der Verkaufsfront. Die Kritik ist so massiv, dass die BVfK-Rechtsabteilung den Auftrag zur entsprechenden rechtlichen Prüfung erhielt.

Objektive Bewertung. Zunächst stellt sich dabei die Frage, ob eine objektive Bewertung überhaupt möglich ist, bzw. wie man eine möglichst hohe „Trefferquote“ erzielen kann.

Algorithmus. Die alles entscheidende Frage lautet daher: Kann ein Algorithmus tatsächlich fehlerfrei beurteilen, ob ein zum Verkauf angebotenes Fahrzeug im direkten Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen zu einem „sehr guten Preis“ angeboten wird oder vielleicht sogar ein „Top Angebot“ darstellt, oder als zu teuer deklassiert wird?  Welche Kriterien müssen einer solchen Analyse dann zugrunde liegen, damit diese möglichst exakte Ergebnisse liefert? Und darf eine fremde Instanz überhaupt so-mir-nichts-dir nichts über Angemessenheit individueller Preise urteilen?

Fehlbewertungen - 90% oder nur 2%? - Bereits 2015 hatte der Anbieter PKW.de seinen Nutzern eine solche Vergleichsmöglichkeit zur Verfügung gestellt und sogar ein TÜV-Zertifikat hierfür erhalten. Dieser hat zur Überprüfung der Genauigkeit des verwendeten Algorithmus „eine Zufallsstichprobe von insgesamt 300 Fahrzeugbewertungen […] auf Basis der vom Verkäufer gemachten schriftlichen Angaben“ durchgeführt, wobei sich herausstellte, dass der Preis in nicht mehr als 2 % der Fälle um mehr als 15 % von der Bewertung durch einen Sachverständigen abwich.

Erheblichkeitsschwelle. Sollte die Untersuchung des TÜVs zum richtigen Ergebnis geführt haben, dürfte die so genannte „Erheblichkeitsschwelle“, auch wenn diese im vorliegenden Zusammenhang noch nicht definiert wurde, wohl eher nicht überschritten sein.  Allerdings stellt sich auch die Frage, ob die regelmäßig 30.000 Anbieter von um mehr als 15% falsch bewerteten Angeboten dies auch so gelassen sehen? (30.000 = 2% des durchschnittlichen mobile.de-Bestands).

Alles in allem dürfte jedoch angesichts der zahlreichen Rückmeldungen aus dem Handel davon ausgegangen werden, dass, wenn nicht 90%, so zumindest ein signifikanter 2-stelliger Prozentsatz der Angebote mit unzutreffenden Preisbewertungen versehen ist.

Auswirkungen auf den Markt:  Falsche Preisbewertungen greifen massiv in den Markt ein.

- Der Verbraucher leidet, da der Handel seine Aufwendungen rund um den Verkauf auf ein Minimum reduzieren wird.

- Unseriöse Anbieter werden zum Schaden von Verbrauchern und seriösen Händlern neue Formen des Preisstrippings erfinden, um mit nicht realisierbaren Nettopreisen Kunden anzulocken.

- Die Rentabilität des Handels leidet, da die Systeme eine zusätzliche Preisspirale nach unten erzeugen, weil jeder versucht, durch Reduzierung seines Preises zu einer besseren Bewertung zu gelangen.

Diese Erkenntnisse bieten für die BVfK-Rechtsabteilung Anlass zur Betrachtung der Preisbewertungssysteme unter (wettbewerbs)rechtlichen Gesichtspunkten, denn sie sind durchaus geeignet, das Kaufverhalten eines Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen, da das hierdurch veranschaulichte Preis-Leistungsverhältnis das wohl wichtigste Kaufkriterium darstellt.

Wettbewerbsrechtliche Relevanz: Es sind zwei Bereiche zu prüfen:

1. Das Ergebnis eigenen Handelns, wozu die Preisbewertungen zählen dürften.

2. Förderung der im System stattfindenden Täuschungen und Irreführungen durch deren Nutzer.

Während die Internetbörsen auf jeden Fall für das eigenen Handeln verantwortlich sind, trifft sie hinsichtlich der Prüfung der eingestellten Angebote nur eine „zumutbare“ Kontrollpflicht, woraus ggf. auch im Zusammenhang mit der so genannten „Störerhaftung“ eine entsprechende Verantwortung abgeleitet werden kann. Zur Begründung eines solchen wettbewerbsrechtlichen Verstoßes i.S.d. § 3 UWG ist es insofern erforderlich, dass die Börsen die ihnen obliegende Sorgfalt nicht eingehalten haben.

Insoweit wird also zu untersuchen sein, ob die Beurteilungskriterien hinsichtlich Ihres Umfangs, ihrer Vergleichbarkeit und Aktualität ausreichend erscheinen. Da die Internetbörsen selbst einräumen, nur über die begrenzten Kriterien zu verfügen, die für die Eingabe eines Fahrzeugangebotes notwendig sind, dürfte bereits jetzt klar sein, dass die Systeme eine Vielzahl wertbildender Faktoren nicht berücksichtigen. Nach BVfK-Vertragsanwalt Guido Bockamp bringen sich die Plattformen ganz unmittelbar in den Entscheidungsprozess der Verbraucher ein, wenn diese „nun auch noch selbst Aussagen über die Angebote trifft und nicht etwa nur die Aussagen von Nutzern wiedergibt. Eine Aussage über das Preis-Wertverhältnis eines Fahrzeugs oder die Platzierung eines Fahrzeuges innerhalb einer Spanne von Angebotspreisen bedeutet immer auch, Partei zu ergreifen für den einen Anbieter und gegen die anderen. Es vertraut der Verbraucher dann auch darauf, dass diese Preiseinschätzungen objektiv begründbar sind. Und dies nicht manchmal oder meistens sondern immer!“ Soweit RA Bockamp aus Kassel.

Abmahnbefugnis /  Aktivlegitimation. ,  Neben den hierfür zuständigen Berufsverbänden und klassischerweise den im Wettbewerb stehenden Unternehmen können auch Kunden der Internetbörsen abmahnen und Klage auf Unterlassung  erheben. Jedenfalls äußert sich Bockamp auch hierzu entsprechend:  „ Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort aus dem Jahr 2015 eine klare Position formuliert: Verstößt ein Portal gegen Bestimmungen des UWG zum Schutz von Gewerbetreibenden können betroffene Unternehmen dagegen mit Abmahnungen und gegebenenfalls Klagen vorgehen.“ 

Politische Relevanz. Es werden auf Regierungsebene bereits Forderungen nach mehr Transparenz laut. Dies scheint vor dem Hintergrund der hohen Akzeptanz solcher Internetbewertungen dringlich geboten, denn  nach Auffassung der BVfK-Rechtsabteilung dürften die Anforderungen an Transparenza und Objektivität zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllt und aufgrund der Zulassung größerer Abweichungen nicht gewährleistet sein. Die Entwicklung einer Norm der Preisbewertungsalgorithmen durch ein unabhängiges, aus allen wichtigen am Automarkt teilnehmenden Verkehrskreisen gebildeten Gremium wäre daher mehr als nur wünschenswert.

Perspektive: Begrüßenswerterweise sind dem Bundeskartellamt durch die 9. GWB-Novelle nunmehr auch Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes zugewiesen worden. Sektoruntersuchungen von Vergleichsportalen wurden bereits eingeleitet, zunächst in den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie. Es ist daher damit zu rechnen, dass auch die Kfz-Internetbörsen bald in den Fokus dieser Kontrollbehörde rücken.

Matthias Giebler, BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Einladung 

Der BVfK-Vorstand lädt alle BVfK-Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbands freier Kfz-Händler am Samstag, 25. November 2017, um 17.00 Uhr

Hotel Clostermanns Hof in 53859 Niederkassel-Uckendorf ein.

Die vollständige Einladung incl. des derzeitigen Stands der Tagesordnung können Sie dem Dokument im Mitgliederbereich entnehmen, welches Sie über diesen Link erreichen:

>>> LINK zur vollständigen Einladung und Tagesordnung (Stand 25.10.2018) . Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung finden sich im Mitgliederbereich.

>>> LINK mit Information zum Anlass der Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anmeldung zur Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anforderung des Vollmachtsvordrucks

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsames Abendessen mit Vertretern der BVfK-Gremien und Ehrengästen statt. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

>>> Link zur Anmeldung zum Abendessen (Kostenpauschale 60,- €)

Der BVfK-Vorstand:  Ansgar Klein   Wilfried Vasen   Jana Kraus

 

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Information zur BVfK-Mitgliederversammlung: Eine Reihe von BVfK-Mitgliedern hat eine bemerkenswerte Initiative gegründet, mit der sie den BVfK-Vorstand wie auch den BVfK-Qualitätsanspruch stärken und den BVfK dauerhaft zukunftsfähig machen wollen. Dieser Gruppe haben sich bereits knapp 90 BVfK-Kollegen angeschlossen, auf deren Initiative hin nun am 25. November eine erneute Mitgliederversammlung stattfinden wird, bei der die diesbezüglichen Beschlüsse und Wahlen nochmals präzisiert und bestätigt werden sollen.

Inhalt des Schreibens der Initiatoren an alle BVfK-Mitglieder:

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder und Kollegen,

wir, das sind eine Gruppe engagierter Verbandsmitglieder, denen eine erfolgreiche Zukunft des BVfK sehr am Herzen liegt und die unseren Verband durch kritisches und konstruktives Engagement zum Wohle der freien Händler weiter nach vorne bringen wollen. Gleichzeitig haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Schaden vom Verband abzuwehren, der bisweilen durch feindlich gesonnene und mit schädigender Absicht agierende Händler entsteht, oder entstehen könnte.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Mitgliederversammlungen gegeben, die unserem Vorstand nicht nur in außergewöhnlich hohen Maße das Vertrauen ausgesprochen haben, sondern auch mit beeindruckender Mehrheit dafür votiert haben, die Händler, die nicht den Qualitäts- von Seriositätsanforderungen des Verbandes entsprechen, zur Korrektur ihre Geschäftspraktiken anzuhalten und notfalls aus dem Verband auszuschließen.

Zum Leidwesen des Verbands und seiner Mitglieder ist es den betroffenen Händlern in der Vergangenheit jedoch gelungen, die Verbandssatzung mit Hilfe juristischer Winkelzüge derart auszulegen, dass eine Mitgliedschaft trotz verbandswidriger und –schädigender Interessen und Aktivitäten erzwungen werden konnte.

Sie werden uns sicherlich zustimmen, dass dies nicht sein kann und dem auch auf Satzungsebene ein Riegel vorgeschoben werden muss, weshalb wir eine Initiative gestartet haben, mit der wir aus der Mitte der Mitgliedergemeinschaft alle Möglichkeiten nutzen möchten, für die nötige Seriosität und Stabilität zu sorgen. Es ist dem Verband und seinen angeschlossenen Händlern nicht länger zumutbar, das Verhalten verbandsschädigend agierender Mitglieder hinnehmen zu müssen, insbesondere, wenn dies wie vorliegend offensichtlich vorsätzlich geschieht.

Daher möchten wir das in der Satzung vorgesehene Recht nutzen, durch die Mitglieder selbst eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und den Gewählten nochmals ein Mandat erteilen, eine Qualitätsoffensive voranzutreiben. Zugleich soll über eine (aus unserer Sicht gebotene) Satzungsänderung abgestimmt werden.

Nach den von uns vorgeschlagenen Änderungen sollen unter Anderem künftig über Verbandsausschlüsse Vorstand und Verwaltungsrat gemeinsam und über die Streichung von der Mitgliederliste die Mitgliederversammlung entscheiden. Zudem, und dies dürfte sicherlich auch im Interesse aller Mitglieder sein, soll jedes Mitglied zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich durch die Anrufung eines neutralen und unabhängigen Schiedsgerichts gegen einen Verbandsausschuss wehren zu können.

Soweit unser Anliegen und die damit einhergehenden Informationen. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns das beigefügte Einberufungsverlangen kurzfristig an folgende Adresse zurücksenden könnten:

Gebrauchtwagenhaus Wittlich OHG, Im Ahlen 9, 56269 Dierdorf

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben wurde von 13 Initiatoren unterzeichnet. Inzwischen haben sich fast 90 BVfK-Mitglieder der Initiative angeschlossen. Alle haben ein Begehren unterschrieben, das eine Satzungsänderung und Konsequenzen gegen verbandsschädigende Händler fordert. Daraufhin wurde vom BVfK-Vorstand zum 25.11.2017 eine Mitgliederversammlung einberufen.

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 - BVfK-Mitgliederversammlung

Ende November - Hyundai-Meeting

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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